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Hier, kurz aufgelistet, welche Klassen wir ausbilden |
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Zweirädrige Kleinkrafträder mit:Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre

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Krafträder mitHubraum max. 125cm³ Leistung 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten RädernHubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Leistung max. 15 kW
Bermerkung:Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Einschluss: AM
Mindestalter:16 Jahre
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Krafträder mitLeistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter:18 Jahre

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Krafträder mitHubraum über 50 cm³ Bauartbedingte Hörstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mitHubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h Leistung über 15 kW
Bemerkungen:Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:20 Jahre mit Aufstieg von "A2" auf A 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

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Kraftfahrzeug - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mitZugelassenes Gesamtgewicht max. 3500 kg Max. 8 Personen außer dem Fahrer
AnhängerregelungAnhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung:Wegfall der Bestimmung "zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung Einschluss: AM, L
Mindestalter:18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

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Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mitZugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250kg
Bemerkung:Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (Bf 17)
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Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mitZugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
BemerkungVorbesitz der Klasse B Keine theoretische-, aber praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter:18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mitZugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg bis max. 7500 kg Max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht
Bemerkung:Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
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Kraftfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mitZugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg Zugelassenem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 12000 kW
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mitZugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg Zugelassener Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Bemerkung:Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
Vorbesitz: C1
Mindestalter: 18 Jahre
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mitZugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg Max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht
Bemerkung:Vorbesitz: B Einschluss: C1
Mindestalter:21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

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Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mitZugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
Bemerkung:Vorbesitz der Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T D1E bei Vorbesitz D1 DE bei Vorbesitz von D
Mindestalter:21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und AFür mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer Länge max. 8 m Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht
Bemerkung:Vorbesitz: B
Mindestalter:21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
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Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit AnhängerZugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
Bemerkung:Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zugelassenes Gesamtgewicht der Kombination max. 12000 kg" Vorbesitz: D1
Einschluss:BE C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter:21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und AFür mehr als 8 Personen außer dem Fahrer Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht
Bemerkung:Vorbesitz: B Einschluss: D1
Mindestalter:Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.
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Kraftfahrzeug der Klasse D mit AnhängerZugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
Bemerkung:Vorbesitz: D
Einschluss:BE, D1E C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter:Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.
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Zugmaschinenfür land- und forstwirtschaftliche Zwecke Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h Mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mitBauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h Auch mit Anhänger
Mindestalter:16 Jahre
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Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche ZweckeBauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h auch mit Anhänger
Bemerkung:Einschluss AM, L
Mindestalter:16 Jahre

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